Alle Stühle waren ursprünglich versilbert und dann mit einer Lüsterung versehen, die ein Belag mit Blattgold imitierte. Der Zustand aller Stühle war katastrophal. Sämtliche Verbindungen waren gebrochen oder teilweise auch nicht mehr vorhanden. Die Stühle scheinen ständig in Gebrauch gewesen zu sein, es haben auch mehrfache Überarbeitungen an den Konstruktionen, den Polsterungen und der Oberfläche selbst stattgefunden. Die gelüsterte Versilberung wurde durch eine Bronzierung überarbeitet und konnte nur noch zu 15 % an allen Stühlen nachgewiesen werden.
Nach der umfassenden Rekonstruktion der Holzverbindungen, Massivholzergänzungen und der gesamten Stabilisierung der Stühle wurde sich für eine Neufassung in Form einer Polimentversilberung aller Stühle entschieden.
Um eine Vergoldung zu imitieren, sind die Stühle in mehreren Aufträgen mit einem Goldlack nach historischem Rezept gelüstert worden. Neben Sandarak, Schellack und Gummigutt enthält der so genannte Goldlack auch Drachenblut, Spiköl und Venezianer Terpentin.
Wegen Außendienstlichen Einsätzen können wir keine festen Öffnungszeiten garantieren. Bitte rufen Sie uns vor Ihrem Besuch immer an.
© 2022 Holzrestaurierungen Breiholdt & Voss
Mit Liebe gestaltet von DragomArts
Unsere Auftraggeber:
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Die Restaurierung hat das Ziel, eine bessere Anschaulichkeit des Objektes herzustellen, wobei allerdings ästhetische, historische und physische Eigenschaften soweit es möglich ist, respektiert werden müssen. Restaurierung bedeutet aber auch, Ergänzungen und Rekonstruktionen vornehmen zu müssen. Den Umfang und die Art von erforderlichen Maßnahmen bestimmen die vorangegangenen Befunduntersuchungen. Grundsätzlich wollen wir so wenig wie möglich am Original verändern.
Bei der Konservierung und Restaurierung ist uns der intensive Austausch und die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, den Kirchgemeinden, anderen Gewerken, Restauratoren, Holzschutzgutachtern, Bauforschern und Denkmalpflegern sowie Fachplanern, Statikern und Architekten wichtig.
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Bei der Konservierung erfolgen rein erhaltende, sichernde Maßnahmen mit dem Ziel, den Zustand zu stabilisieren, den Verfall aufzuhalten oder zu verlangsamen. Die reine Erhaltung eines Objektes hat immer Vorrang vor restauratorischen Maßnahmen.
Erst wenn konservatorische Maßnahmen nicht mehr greifen oder ungenügend greifen, werden restauratorische Eingriffe am Objekt ausgeführt.
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Tierische Schädlinge stellen uns bei historischen Holzobjekten, Möbeln, Kunstgegenständen, Textilien, Papieren sowie Leder immer wieder vor besondere Herausforderungen. Wie können die Schädlinge bekämpft und das Kunst- und Kulturgut gleichzeitig erhalten werden, ohne dabei die Gesundheit und das Objekt zu schädigen?
Die aus unserer Sicht effektivste und sicherste Methode ist die Behandlung von Kunst- und Kulturgut mittels Stickstoff.
Die Raumluft enthält rund 78 % Stickstoff und 21 % Sauerstoff. Wenn Sauerstoff entzogen wird, entsteht eine sauerstoffarme Atmosphäre. Dieser Zustand wird Anoxie genannt.
Praktisch können wir diesen Prozess in unserer stationären Kammer durchführen, was sich besonders für mobile und transportfähige Objekte anbietet.
Objekte, die fest verbaut oder zu groß für die stationäre Behandlung sind, können direkt vor Ort behandelt werden. Dazu fertigen wir ein gasdichtes Folienzelt an und stellen die Technik vor Ort.
Die Stickstoffkonzentration wird Rechnergestützt bei konstanten klimatischen Verhältnissen über 4-6 Wochen auf mindestens 99,6 % gehalten.
Das vollständige Fehlen von Sauerstoff im Gewebe, führt zum Absterben der tierischen Schädlinge durch Ersticken ( z.B. Nagekäfer, Splintholzkäfer, Bockkäfer, Teppichkäfer, Motten, Silberfische in allen Entwicklungsstadien).
Stickstoff hat keine abbauende oder verändernde Wirkung auf Holz, Textil, Leder, Papier, Metalle, Lacke, Pigmente und Bindemittel.
Nach der Behandlung ist das Kunstgut frei von tierischen Schädlingen und nicht durch zusätzliche Schadstoffe belastet. Eine Präsentation in der Ausstellung, das Aufbewahren im Depot und das Leben mit dem behandelten Objekt im Wohnraum sind ohne Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt möglich. Dieses Verfahren beinhaltet keine präventive Maßnahme.
Das seit jahrzehnten erprobte Verfahren ist nun leider derzeit mittels sog. Stickstoffgeneratoren (in situ hergestellter Stickstoff) nicht mehr erlaubt, da die EU – Verordnung 528/2012 das inerte Gas Stickstoff als Biozid eingestuft hat. Die Verordnung besagt, dass Stickstoff europaweit nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen eingesetzt werden darf.
Laut Beschluss der Europäischen Kommission vom 9. September 2020, darf die zuständige deutsche Behörde zum Schutz des kulturellen Erbes die Schädlingsbekämpfung im Anoxia-Verfahren mit in situ hergestelltem Stickstoff wieder zulassen.
Hierzu läuft ein nationales Genehmigungsverfahren von Restauratoren und Museen aus ganz Deutschland. Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird zum Ende 2022 erwartet. Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden