Impressum

Holzrestaurierungen
Breiholdt & Voss

Mandy Breiholdt-Jescheniak & Annette Voss

Wismarsche Str. 119
19053 Schwerin

Telefon: 0385 5938885

E-Mail: info@holzrestaurierungen.eu

Internet*: https://holzrestaurierungen.eu

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 114 103 514

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Leistungen

01

Befunduntersuchung

  • Technologische und naturwissenschaftliche Untersuchungen
  • Anfertigung von Bestandsaufnahmen, Schadenskartierungen, Konzeption und Dokumentation der Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten (gemäß den Standards von Museen und Denkmalbehörden, Ausgabe in unterschiedlichen digitalen Formaten möglich)
  • Holzartenbestimmung (mikroskopisch, makroskopisch)
  • Bindemittel- und Pigmentanalysen in Verbindung mit Laboren
  • Freilegungen von Farbtreppen an beweglichen oder baugebundenen Objekten
  • Querschliff- und Materialuntersuchungen
  • Untersuchung zum Fassungsaufbau an Skulpturen und anderen polychromen Objekten
  • Beratung in der Planung von Restaurierungsvorhaben
  • Erstellung von Gutachten für Versicherungsschäden

Weitere Leistungen

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Leistungen

04

Restaurierung

Die Restaurierung hat das Ziel, eine bessere Anschaulichkeit des Objektes herzustellen, wobei allerdings ästhetische, historische und physische Eigenschaften soweit es möglich ist, respektiert werden müssen. Restaurierung bedeutet aber auch, Ergänzungen und Rekonstruktionen vornehmen zu müssen. Den Umfang und die Art von erforderlichen Maßnahmen bestimmen die vorangegangenen Befunduntersuchungen. Grundsätzlich wollen wir so wenig wie möglich am Original verändern.

Bei der Konservierung und Restaurierung ist uns der intensive Austausch und die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, den Kirchgemeinden, anderen Gewerken, Restauratoren, Holzschutzgutachtern, Bauforschern und Denkmalpflegern sowie Fachplanern, Statikern und Architekten wichtig.

Weitere Leistungen

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Leistungen

03

Konservierung

Bei der Konservierung erfolgen rein erhaltende, sichernde Maßnahmen mit dem Ziel, den Zustand zu stabilisieren, den Verfall aufzuhalten oder zu verlangsamen. Die reine Erhaltung eines Objektes hat immer Vorrang vor restauratorischen Maßnahmen.

Erst wenn konservatorische Maßnahmen nicht mehr greifen oder ungenügend greifen, werden restauratorische Eingriffe am Objekt ausgeführt.

Weitere Leistungen

Leistungen

02

Schädlingsbekämpfung

Tierische Schädlinge stellen uns bei historischen Holzobjekten, Möbeln, Kunstgegenständen, Textilien, Papieren sowie Leder immer wieder vor besondere Herausforderungen. Wie können die Schädlinge bekämpft und das Kunst- und Kulturgut gleichzeitig erhalten werden, ohne dabei die Gesundheit und das Objekt zu schädigen?

Die aus unserer Sicht effektivste und sicherste Methode ist die Behandlung von Kunst- und Kulturgut mittels Stickstoff.

Die Raumluft enthält rund 78 % Stickstoff und 21 % Sauerstoff. Wenn Sauerstoff entzogen wird, entsteht eine sauerstoffarme Atmosphäre. Dieser Zustand wird Anoxie genannt. 

Praktisch können wir diesen Prozess in unserer stationären Kammer durchführen, was sich besonders für mobile und transportfähige Objekte anbietet.

Objekte, die fest verbaut oder zu groß für die stationäre Behandlung sind, können direkt vor Ort behandelt werden. Dazu fertigen wir ein gasdichtes Folienzelt an und stellen die Technik vor Ort.

Die Stickstoffkonzentration wird Rechnergestützt bei konstanten klimatischen Verhältnissen über 4-6 Wochen auf mindestens 99,6 % gehalten. 

Das vollständige Fehlen von Sauerstoff im Gewebe, führt zum Absterben der tierischen Schädlinge durch Ersticken ( z.B. Nagekäfer, Splintholzkäfer, Bockkäfer, Teppichkäfer, Motten, Silberfische in allen Entwicklungsstadien).  

Stickstoff hat keine abbauende oder verändernde Wirkung auf Holz, Textil, Leder, Papier, Metalle, Lacke, Pigmente und Bindemittel.

Nach der Behandlung ist das Kunstgut frei von tierischen Schädlingen und nicht durch zusätzliche Schadstoffe belastet. Eine Präsentation in der Ausstellung, das Aufbewahren im Depot und das Leben mit dem behandelten Objekt im Wohnraum sind ohne Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt möglich. Dieses Verfahren beinhaltet keine präventive Maßnahme.

Das seit jahrzehnten erprobte Verfahren ist nun leider derzeit mittels sog. Stickstoffgeneratoren (in situ hergestellter Stickstoff) nicht mehr erlaubt, da die EU – Verordnung 528/2012 das inerte Gas Stickstoff als Biozid eingestuft hat. Die Verordnung besagt, dass Stickstoff europaweit nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen eingesetzt werden darf. 

Laut Beschluss der Europäischen Kommission vom 9. September 2020, darf die zuständige deutsche Behörde zum Schutz des kulturellen Erbes die Schädlingsbekämpfung im Anoxia-Verfahren mit in situ hergestelltem Stickstoff wieder zulassen. 

Hierzu läuft ein nationales Genehmigungsverfahren von Restauratoren und Museen aus ganz Deutschland. Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird zum Ende 2022 erwartet. Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden

Weitere Leistungen

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